Finanzordnung
Verein/Finanzordnung
Sächsischer Schützenverein Mülsen e. V.
Jahresbeiträge und Gebühren
1. Kinder und Jugendliche von 6 bis 18 Jahren 26,00 Euro
(Wenn die Altersgrenze von 18 Jahren überschritten ist,
aber der- oder diejenige sich noch in der 1. Ausbildung
oder im 1. Studium befindet,dann bleibt die Beitragshöhe bestehen,
bis höchstens zum vollendeten fünfundzwanzigsten Lebensjahr.)
2. Erwachsene Einzelperson 126,00 Euro
3. Partnermitgliedschaft 26,00 Euro
Die Entrichtung der Mitgliedsbeiträge erfolgt ausschließlich im
Lastschriftverfahren und wird in 2 Raten (März und September) eingezogen.
4. Aufnahmegebühr für Kinder/Jugendliche und
Personen auf die Punkt 1 zutrifft 0,00 Euro
5. Aufnahmegebühr Erwachsene, die nicht aus einem
anderen Schützenverein kommen 200,00 Euro
6. Aufnahmegebühr Partner, die nicht aus einem
anderen Schützenverein kommen 26,00 Euro
Im Verein sind 15 Arbeitsstunden Pflicht. Es wird ein
Wertausgleich pro nicht geleisteter Arbeitsstunde fällig,
in einer Höhe von 15,00 Euro
Standgebühr für Gastschützen 5,00 Euro
Mahngebühr 2,50 Euro
Gültig ab den 01.01.2025