Finanzordnung - Sächs. Schützenverein Mülsen e.V.

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Finanzordnung

Verein/Finanzordnung

Sächsischer Schützenverein Mülsen e. V.

Jahresbeiträge und Gebühren

1. Kinder und Jugendliche von 6 bis 18 Jahren                                  26,00 Euro

(Wenn die Altersgrenze von 18 Jahren überschritten ist,
aber der- oder diejenige sich noch in der 1. Ausbildung
oder im 1. Studium befindet,dann bleibt die Beitragshöhe bestehen,
bis höchstens zum vollendeten fünfundzwanzigsten Lebensjahr.)

2. Erwachsene Einzelperson                                                             126,00 Euro
3. Partnermitgliedschaft                                                                        26,00 Euro

Die Entrichtung der Mitgliedsbeiträge erfolgt ausschließlich im
Lastschriftverfahren und wird in 2 Raten (März und September) eingezogen.

4. Aufnahmegebühr für Kinder/Jugendliche und
   Personen auf die Punkt 1 zutrifft                                                        0,00 Euro
5. Aufnahmegebühr Erwachsene, die nicht aus einem
   anderen Schützenverein kommen                                                  200,00 Euro
6. Aufnahmegebühr Partner, die nicht aus einem
   anderen Schützenverein kommen                                                    26,00 Euro

Im Verein sind 15 Arbeitsstunden Pflicht. Es wird ein
Wertausgleich pro nicht geleisteter Arbeitsstunde fällig,
in einer Höhe von                                                                                      15,00 Euro
Standgebühr für Gastschützen                                                                 5,00 Euro
Mahngebühr                                                                                             2,50 Euro


Gültig ab den 01.01.2025
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