Finanzordnung
Verein
Finanzordnung
des
Sächs. Schützenverein Mülsen e.V.
Mitgliedsbeiträge und Gebühren
Kinder von 6 bis 14 Jahre 26,00 €
Jugend von 15 bis 20 Jahre* 26,00 €
Erwachsene (Einzelmitgliedschaft + eigene WBK) 126,00 €
Familienmitgliedschaft (2 Erwachse) 152,00 €
(*) mit Beendigung der 1. Ausbildung Beitrag wie Erwachsene, Munition muss selbst bezahlt werden!
Die Entrichtung der Mitgliedsbeiträge erfolgt ausschließlich im Lastschriftverfahren und wird in 2 Raten (März und September), also je die Hälfte des Jahresbeitrages eingezogen.
Kosten für Rückbuchungen wegen nicht genügender Deckung des Kontos
gehen zu Lasten des Mitgliedes.
Aufnahmegebühr für Kinder u, Jugendliche (**) 0,00 €
Aufnahmegebühr für Erwachsene (***) 200,00 €
Aufnahmegebühr für Familienmitglied 25,00 €
(**) Kinder von Mitgliedern (***) kann auf Antrag in zwei Raten gezahlt werden
Im Jahr 2024 sind 15 Arbeitsstunden zu leisten.
Bei Nichtableistung sind pro Stunde 15,00 € zu entrichten.
Alle Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge und nicht teilbar
Mahngebühr: 2,50 €
Standgebühr Gastschützen: 5,00 €
Gültig ab den 01.03.2024
Beschlossen auf der JHV am 10.02.2024