Sächs. Schützenverein Mülsen e.V.

Direkt zum Seiteninhalt
Der Schießstand
Sächsischer Schützenverein Mülsen e.V.

Schießstandordnung

1. Diese Schießstandordnung gilt zusätzlich zur allgemeinen Schießstandordnung des DSB.
Weiterhin gelten die allgemeinen Richtlinien der jeweiligen Sportordnung.
2. Das Rauchen sowie der Umgang mit Feuer und offenen Licht  auf  den Schießständen ist verboten.
3. Bei eingeschaltetem Rotlicht ist das Schießen sofort zu unterbrechen, die Waffen zu entladen
und mit offenem Verschluss / ausgeschwenkter Trommel abzulegen.
   Es darf erst nach Freigabe des Schießleiters und eingeschaltetem grünen Licht wieder geschossen werden.
4. Auf den Schießbahnen darf nur mit für diese zugelassenen Waffen- und Munitionsarten geschossen werden.
5. Die  Schießstätte ist zugelassen für Lang- und Kurzwaffen.
6. Auf   Schießposition 1 - 3 sowie Schießposition 9 – 13 (50 m) für Lang- und Kurzwaffen bis 4000 Joule.
Schießposition 4 –8  ( 25 m ) für Kurz- und Langwaffen bis 1500 Joule.
7. Verbotene  Munition: pyrotechnische Munition sowie Leuchtspur-, Brandsatz-, Explosiv-
oder Hartkernmunition. Flintenlaufgeschosse der Firma S&B Kal.12 sind nicht zugelassen.
8. Schießposition 1 – 3 zugelassen für Vorderlader Langwaffen. Anschlag stehend oder sitzend.
Auf Position 1 ist auch liegender Anschlag möglich. Das gleichzeitige Schießen von Vorderladerwaffen
und der Verschuss von Patronenmunition sind nicht gestattet.
9. Beim Schießen mit Vorderladerwaffen ist eine Schutzbrille zu tragen.
10. Für Gehörschutz und Augeschutz ist jeder Schütze selbst verantwortlich.
11. Nach jeden Schießen hat der Schütze seinen Stand zu kehren, die Hülsen aufzusammeln
und die Brüstung zu Reinigen.
12. Waffen dürfen nicht auf Stühlen und Tischen abgelegt werden,
dafür sind die vorhandenen Waffenständer zu nutzen. Waffen im Futteral dürfen abgelegt werden.
13. Unter Alkohol- und sonstigen Rauschmitteleinfluss stehenden Personen ist das Schießen
und der Aufenthalt auf den Schießständen untersagt.
14. Die Aufsichtsperson (Standaufsicht) übt das Hausrecht aus. Seinen Anordnungen ist unbedingt Folge zu leisten.
15. Mobiltelefone sind auf den Schießständen aus- bzw. lautlos zu schalten.                                                
16. Schüsse in Hochblenden und technische Anlagen werden gem. Gebührenordnung berechnet.
 

          lsen,  11.11.2024                                                                           Der Vorstand                

Zurück zum Seiteninhalt